Regelungen für den Sport ab 25.08.2021

Das Wichtigste in Kürze:

1.  Ohne Warnstufe bzw. Inzidenz unter 50 im Landkreis keine Änderung

2.  Ab Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 im Landkreis gilt die neue 3G-Regel (Geimpft; Genesen; Getestet)

  • Voraussetzung: An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen werden zwei der drei Leitindikatoren
    (Erläuterung weiter unten) oder die Inzidenz überschritten.
  • Der Landkreis stellt das am Folgetag fest und erlässt die neue Regelung am übernächsten Tag.
  • Sport in geschlossenen Räumen ist dann ausschließlich für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich.
  • Negatives Testergebnis wahlweise mittels PoC-Antigentest (Schnelltest) max. 24 Std. alt,
    Selbsttest (unter Aufsicht) max. 24 Std. alt oder PCR-Test max. 48 Std. alt.

 

Im Folgenden das System der Warnstufen mit den Leitindikatoren:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html

 

Ausnahmen
1. Der Grenzwert beim Leitindikator „Neuinfektionen“ wird durch ein räumlich abgrenzbares Infektionsgeschehen überschritten.
2. Eine Warnstufe wird ausschließlich durch die Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ erreicht und der Leitindikator „Neuinfektionen“ liegt deutlich und voraussichtlich auf Dauer unter dem Wertebereich dieser Warnstufe.
Dann kann der Landkreis von der Ausweitung der Massnahmen absehen.

In jedem Fall gilt:
Anwendung und Gültigkeit neuer Regelungen müssen immer erst vom Landkreis bekanntgegeben werden; kein automatischer Wechsel in eine andere Stufe.

Link zum Landkreis Diepholz
https://www.diepholz.de/portal/seiten/informationen-des-landkreises-diepholz-zum-coronavirus-900001003-21750.html?rubrik=900000014&naviID=reset1

 

Übersicht des Landessportbundes Niedersachsen HIER

Link zur Niedersächsischen Verordnung mit Grafiken: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html