Öffnung Sportplätze und Sporthallen

Das Land Niedersachsen hat am letzten Wochenende die neue Corona Verordnung veröffentlicht. Am 10.03.2021 hat die Stadt Syke ihre Sportplätze und Turnhallen mit Einschränkungen freigegeben und am 11.03.2021 auch der Landkreis Diepholz seine Turnhallen.

Folgende Möglichkeiten bietet die neue Verordnung für den Sport, zitiert aus der Coronaverordnung des Landes Niedersachsens:

§ 2 Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot
(3) 1Die Kontaktbeschränkungen nach Absatz 1 und das Abstandsgebot nach Absatz 2 gelten nicht

10. bei sportlicher Betätigung von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten,
(4) 1Über Absatz 3 Satz 1 Nr. 10 hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel, ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen unter den Voraussetzungen der Sätze 2 und 3 zulässig. 2Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots nach Absatz 2 Satz 1 betreten und genutzt werden. 3Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

Das heißt 5 Personen aus max. 2 Haushalten dürfen in der Turnhalle oder im Außenbereich mit Kontakt Sport treiben.
20 Kinder bis 14 Jahren dürfen mit Kontakt im Außenbereich Sport treiben.
Folgende Hallen und Plätze stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Waldstadion, z.Z. gesperrt wegen des Wetters
Hachestadion, gesperrt vom 15. bis 19.3. wegen Reinigungsarbeiten
Olympiahalle, bis 9.4. gesperrt.

Die anderen Hallen sind nutzbar. Wenn die Halle teilbar ist, dürfen in jedem Abteil 2 Haushalte mit max 5 Personen trainieren. Ein Wechsel zwischen den Abteilen ist nicht zulässig. Umkleiden und Duschen sind gesperrt.