Aktuelle Ergänzung 2G+ Regelung

Liebe Sparten- und Übungsleiter*innen,

danke, dass Ihr selbst aktiv seid und Euch um neue Infos und Vorschriften bemüht!!!
Es ist toll, dass trotz der vielen, oft schwierigen Auflagen, der Trainingsbetrieb in vielen Sparten weiterläuft!

Im Folgenden die neuesten Entwicklungen.

Website der Stadt Syke:
Testnachweise auch ohne Apotheken und Testzentren
Arbeitgeber*innen, Dienstleister*innen und Sportvereine können auch Nachweise herausgeben.
Wie komme ich unabhängig von den Apotheken oder Testzentren an eine Testbescheinigung?

Die aufsichtführende Person muss Teil eines von der 2Gplus-Regel betroffenen Betriebes/Einrichtung sein und die Tests müssen unter Aufsicht durchgeführt werden.
3. Für Sportvereine gilt: Vertreter*innen des Sportvereins können vor dem Training die Sporttreibenden beaufsichtigen, während diese einen Selbsttest durchführen. Die aufsichtführende Person muss nicht ein Mitglied des Vorstandes sein. Dies kann ein*e Trainer*in oder Betreuer*in sein, die die durchgeführten Tests dann mithilfe des Formblattes des Landes bestätigt.

Das Formblatt findet Ihr HIER.
Bitte achtet nun darauf, dass ein Spartenleiter*in, Trainer*in oder Übungsleiter*in beim Testen anwesend ist. Auf dem Formular steht Stempel/Unterschrift. Wer keinen Stempel hat, unterschreibt natürlich nur. Wir sehen diesen Test vornehmlich dazu, am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können.

Ausschnitt aus aerzteblatt.de:
Hannover – Wer bereits geboostert ist, wird in Niedersachsen, … ab Samstag [04.12.2021] von der Testpflicht befreit.
In Niedersachsen trete diese Erleichterung ab Samstag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium heute in Hannover mit. Niedersachsen reagiere mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion und einer Übertragung des Coronavirus „nach dem Erhalt der Auffrischimpfung ausgesprochen gering ist“, hieß es. Auch sollten die stark beanspruchten Testkapazitäten entlastet werden.
Hier müsstet Ihr im Impfstatus die 3. Impfung überprüfen. Von den Sportler*innen mit 3. Impfung oder Johnson & Johnson + Auffrischung ist KEIN Test mehr nötig.

Zum Schluss der Hinweis, dass bitte alle Vorschriften sehr ernst zu nehmen sind. Im Folgenden der Bußgeldkatalog für Verstöße:

 

Wir drücken die Daumen für einen unter diesen Rahmenbedingungen erfolgreichen Sportbetrieb und wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit. Bleibt gesund!

Sportliche Grüße

Melanie Meyer
-Hygienebeauftragte-