Rechtliche Vorgaben während der Corona-Beschränkungen

Liebe Vereinsmitglieder,

wir möchten Euch über rechtliche Vorgaben informieren, die auch für die Zeit der Beschränkungen gelten:
Die Beitragspflicht besteht unverändert. Der Verein darf weder Mitglieds- noch Spartenbeiträge erstatten. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt für eine konkrete Sportnutzung wie z.B. in einem Fitnessstudio. Er ist ein Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein.
Es kommt auch aktuell nur eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung in Frage.
Beiträge dürfen nicht zurückbehalten werden.
Verzicht auf bzw. Reduzierung von Mitglieds- und Spartenbeiträge(n): Der Vorstand darf von sich aus weder auf diese Beiträge verzichten noch sie reduzieren. Dies muss auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu den Regelungen teilen wir Euch bei Bedarf mit.

Unsere finanziellen Verpflichtungen laufen weiter, deshalb ist der Verein auf Eure Mitgliedsbeiträge angewiesen.

Noch ein Hinweis: Mit der Umsetzung von Lockerungen in den Verordnungen des Landes Niedersachsen können wir erst nach der Freigabe durch die Stadt Syke beginnen. Das betrifft z.B. die Nutzung der Syker Sporthallen.

Für Fragen stehen wir Euch natürlich gerne zur Verfügung.

Alles Gute für Euch, bleibt bitte gesund !

Euer Vorstand